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   OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06   

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OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4946)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.11.2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4946)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. November 2007 - 5 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit des Pflegeaufwandes für ein schwerbehindertes Kind in Folge eines Behandlungsfehlers während der Geburt; Anspruch auf die Leistung einer Geldrente nach einem Geburtsfehler; Abgrenzung eines ersatzfähigen Mehrbedarfs zu nicht ersatzfähigen ...

  • Judicialis

    BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 843 Abs. 4; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch für Pflege- und Betreuungsaufwand bei einem infolge ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt schwer geschädigten Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 620
  • NZV 2008, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, NJW 1999, 2819; BGH, VersR 1978, 149).

    Dritte können diese elterliche Zuneigung nicht leisten, weshalb es sich, um eine ersatzfähige Schadensposition i.S.d. § 843 Abs. 1 BGB darzustellen, um Tätigkeiten handeln muss, die sich aus dem allein den Eltern als engsten Bezugspersonen zugänglichen Bereich der unvertretbaren Zuwendung und aus sonstigen, selbstverständlichen, originären Aufgabengebieten der Eltern, insbesondere im Hinblick auf die Personensorge, herausheben (BGH, NJW 1999, 2819).

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02

    Berücksichtigung sog. Bereitschaftszeiten im Rahmen der Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 2. September 2003 in dem Verfahren 5 U 31/02 = 2 O 384/01 LG Landau in der Pfalz, in dem die Parteien über andere Abrechnungszeiträume gestritten haben, seine Rechtsauffassung zur Erstattungsfähigkeit des Pflegeaufwandes der Eltern der Klägerin, auch soweit die so genannten Bereitschaftsdienstzeiten betroffen sind, seine Rechtsauffassung dargestellt.

    Der Sachverständige Prof. Dr. B... hat die Bereitschaftszeit in der Nacht in einem früheren Gutachten in dem zwischen den Parteien geführten Vorprozess (2 O 384/01 LG Landau in der Pfalz = 5 U 31/02 Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken) mit einer Stunde täglich bewertet.

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Ist dies der Fall, so kann der deshalb zu erstattende Betrag unterhalb der tariflichen Vergütung für eine fremde Hilfskraft liegen, da die Pflege in häuslicher Gemeinschaft gegebenenfalls einen geringeren Zeitaufwand erfordert (BGHZ 106, 28, 31).
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, NJW 1999, 2819; BGH, VersR 1978, 149).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Vielmehr ist die zusätzliche Mühewaltung der Verwandten, die im Verhältnis zum Schädiger nicht unentgeltlich erfolgen soll, angemessen auszugleichen (BGH, VersR 1986, 59).
  • OLG Bremen, 21.04.1998 - 3 U 45/96

    Ersatz des Betreuungs- und Pflegeaufwands für einen fünfjährigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    Das OLG Bremen (NJW-RR 1999, 1115) hat bei einem volljährigen Geschädigten eine Nachtbereitschaftszeit von 5, 5 Stunden anerkannt und - wie die Klägerin vorliegend - einen Stundensatz in Höhe von 15 DM zugrunde gelegt.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 8 U 197/01

    Entschädigung der Eltern für den Mehrbedarf an Pflege bei schwerster

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06
    So hat das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 90) bei einem Kleinkind für den Bereitschaftsdienst eines ganzen Tages 2 Stunden (neben 10, 5 Stunden Pflege) anerkannt.
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Das OLG Zweibrücken (Urt. v. 13.11.2007 - 5 U 62/06, NJW-RR 2008, 620, juris-Rn. 13 - schwerer Geburtsschaden) hat unter Bezug auf den BGH (VI ZR 195/84 aaO) dargelegt, es sei bei einem "angemessenen Ausgleich" nicht die volle Bereitschaftszeit der Eltern der Kläger zu vergüten, in der Sache aber nicht definitiv entscheiden müssen, weil dort die Parteien 10, 22 EUR einvernehmlich ansetzten (aaO Rn. 12).

    Danach sei die von den Eltern des Klägers aufgewendete Zeit mit dem Betrag von 10, 23 EUR netto nicht zu niedrig vergütet (vgl. auch OLG Zweibrücken 5 U 31/02 u. 5 U 62/06).

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Es muss nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommen (BGH, NJW 1999, 2819 ff., juris Tz. 7 ff; BGH, NJW 1989, 766 f., juris Tz. 6/9 ff.; Senat, GesR 2005, 263 ff., juris Tz. 32; OLG Zweibrücken, GesR 2008, 356 f., juris Tz. 9 f.; GesR 2003, 389 f., juris Tz. 17 f. m.w.N.; OLG Hamm, VersR 2003, 1407 ff., juris Tz. 49; OLGR Frankfurt 2004, 191 ff., juris Tz. 59; vgl. auch: Grunsky, BB 1995, 937 ff.).

    ccc) Der Senat hält es für angemessen, von den Zeiten der nächtlichen Rufbereitschaftschaft 25 % als pflegebedingten Mehraufwand in Ansatz zu bringen (vgl. OLG Zweibrücken, MedR 2009, 88 ff, juris Tz. 68; NJW-RR 2008, 620 ff., juris Tz. 42).

    Der "Verlustposten" der Eltern besteht in erheblichem Umfang darin, dass sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Freizeitgestaltung eingeschränkt sind und dass während der Bereitschaft in einem gewissen, allerdings schon anderweitig berücksichtigten Umfang tatsächliche Pflegeleistungen erforderlich sind (OLG Zweibrücken, MedR 2009, 88 ff., juris Tz. 69; NJW-RR 2008, 620 ff., juris Tz. 42).

  • OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07

    Schwerer Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung des

    Danach ist die von den Eltern des Klägers aufgewendete Zeit mit dem Betrag von 10, 23 EUR netto nicht zu niedrig vergütet (s. auch Senat 5 U 31/02 u. 5 U 62/06).
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Der 5.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat mehrfach entschieden, dass ein Bruchteil der tatsächlichen Bereitschaftsdienstzeit zu Grunde zu legen ist, der mit dem ungekürzten Stundensatz zu vergüten ist, wobei der Bruchteil je nach Fall 25 % oder 50 % der gesamten Bereitschaftszeit betragen kann (OLG Zweibrücken, Urt. v. 13.11.2007, Az.: 5 U 62/06 Tz.39 ff = NJW-RR 2008, 620: 25 %; Urt. v. 22.04.2008, Az.: 5 U 6/07 Tz.70: 25 %; Urt. v. 02.9.2003, Az.: 5 U 31/02 Tz.21 f: 50 %, alle veröffentlicht bei juris).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

    Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des OLG Zweibrücken vom 13.11.2007 (Az. 5 U 62/06) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass in jenem Fall die in Ansatz gebrachte Vergütung unstreitig war.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 12 U 15/09

    Unfallbedingter Pflegebedarf nach Verkehrsunfall

    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt und den Entscheidungen, die ein verständiger Geschädigter in der gegebenen Lage treffen würde (BGH, VI ZR 244/98; VI ZR 117/75; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2008, 620; OLG Brandenburg, 12 U 60/09; Juris Rn.40; Christian Hoffmann, Die Höhe der häuslichen Pflegekosten..., ZfSch 2007, 428; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., 265 ff).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Soweit Teile der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung bei Zeiten der Bereitschaft eine Verringerung des anrechenbaren Zeitraums vornehmen (OLG Zweibrücken NJW-RR 2008, 620; OLG Bremen NJW-RR 1999, 1115; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90), folgt dem der Senat nicht.

    Im Übrigen liegt der Betrag von 10 EUR je Stunde im Rahmen dessen, was andere Oberlandesgerichte ausgeurteilt haben (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 869: 18 DM; OLG Köln VRS 82, 1: 20 DM; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 90: 20 DM; OLG Koblenz VersR 2002, 244: 20 DM; OLG Zweibrücken NJW-RR 2008 620: 10 EUR).

  • LG Limburg, 26.10.2018 - 1 O 325/16
    Selbst bei einem vollständig hilfsbedürftigen Kind ist daher die volle Bereitschaftszeit der pflegenden Eltern nur teilweise ersatzfähig (OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2007 - 5 U 62/06 -, Rn. 13, juris).

    Bei der Pflege durch Angehörige wird der nach objektiven Bemessungskriterien zu bestimmende "Marktwert" der Leistungen indes regelmäßig einen Betrag ergeben, der unterhalb der tariflichen Vergütung für eine fremde Hilfskraft liegt, weil sich die Pflege in häuslicher Gemeinschaft in der Regel günstiger, vor allem weniger zeitaufwendig durchführen lässt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. November 2002 - I-8 U 155/00 -, Rn. 49, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. November 2007 - 5 U 62/06 -, Rn. 10, juris; für die Zeitersparnis auch OLG Koblenz VersR 2002, 244).

  • OLG Jena, 19.08.2009 - 1 UF 143/09

    Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern, rechtsmissbräuchliche

    Es erscheint sachgerechter, dass die Bestellung des Verfahrenspflegers vom Familiengericht durchgeführt wird und ggf. ein Sachverständigengutachten eingeholt wird (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2008, 135).
  • OLG Naumburg, 22.02.2012 - 1 W 4/12

    Prozesskostenhilfe: Schmerzensgeld als anrechenbares Einkommen

    Hinsichtlich der Stundenvergütung bei personellen Mehraufwendungen pflegebedürftiger Geschädigter legt der Senat grundsätzlich einen Stundensatz von 10,-- Euro zugrunde (wie OLG Düsseldorf [VersR 2003, 1407]; OLG Zweibrücken [5 U 62/06; 5 U 6/07]; OLG Köln [VersR 1992, 506]; OLG Koblenz [VersR 2002, 244]).
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